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No. 14. Rescript an sämtliche Krieges- und Domainen-Cammern,

die Anzahl der Juden-Familien betreffend.

De dato Berlin, den 25ten Martii 1753



Friedrich, König in Preußen, etc.


Die von euch eingesandte General-Liste derer Juden-Familien ist Uns zugekommen, und wird euch die Rectification derselben ehestens zugefertiget werden.


Ihr habet indessen alle ersinnliche Mittel anzuwenden, dass die Anzahl der Juden-Köpfe nicht vermehret werden möge, und besonders über den Abgang der Schutz-Juden-Familien, es sey durch Todes-Fälle oder aber, wenn Schutz-Juden-Briefe wegen Verbrechen derer Inhaber cassieret werden, auf das sorgfältigste Acht haben, damit ihr bey eurer jährlich einzusendenden Tabelle daraus zuverlässig melden könnet, wie viel sich die Anzahl der Juden-Familien und Köpfe diminuiret habe.


Wie ihr dann auch solchem gemäß ferner die Commissarios locorum wohl zu instruieren, und bey Vermeidung ernstlicher Bestrafung anzuhalten habt, um darauf zu vigiliren, dass nicht etwa über die Festgesetzte Zahl der Juden-Familien sich neue einschleichen, noch mehrere, als seyn sollen, geduldet werden, und dass, wann von denen Schutz-Juden-Familien, welche ausgehen, oder derer Privilegia cassieret werden, solches so fort anzeiget, und statt der ausgegangenen keine neue gelitten werden müssen.



Gegeben zu Berlin den 25. Martii 1753


An sämtliche Kriegs- und Domainen-Cammern

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